Neue COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ab 17.11.2020
Wir sind auch im „verschärften Lockdown“ gerne weiterhin für dich da – persönlich oder virtuell.
Laut neuester Verordnung der Bundesregierung zum „verschärften Lockdown“ sind auch ab 17.11.2020, 00:00h, B2B Leistungen unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen (Mindestabstand, MNS, etc.) weiterhin erlaubt.
Quelle: WKO
Details siehe Download: „WKÖ Kriterienliste“ (Stand: 16.11.2020, 15:00h), Seite 6 „Unternehmensberatung bzw. Seminarabhaltung“.
Wir wollen und werden dich daher selbstverständlich auch in dieser speziellen Zeit – natürlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – mit bestem Einsatz unterstützen.
Für Dich bedeutet das konkret:
Beratung, Workshops & Trainings
Alternativ werden wir unsere Workshops & Trainings gerne auch als online Web-Seminare live aus unserem neuen fifty1 Multimediastudio für dich durchführen. Vorteile: Alle Teilnehmer:innen machen risikolos vom eigenen Homeoffice oder vom Büro aus mit und du sparst zusätzlich Reise-/Aufenthaltskosten. Alle Trainings aus dem Multimediastudio sind bis dato sehr erfolgreich verlaufen. Ausnahmslos alle Teilnehmer:innen waren beeindruckt von Intensität, Qualität und Praxisnutzen unserer virtuellen LIVE-Veranstaltungen.
Sicherheitsmaßnahmen
Deine und unsere Gesundheit stehen auch in der Zeit des „verschärften Lockdowns“ weiterhin an erster Stelle. Selbstverständlich werden wir bei persönlichen Treffen mit dir und anderen Teilnehmer:innen die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben (Abstand, MNS, Lüften, Hygiene, etc.) unverändert genau befolgen. Zusätzlich minimieren wir das Risiko der Ansteckung innerhalb des fifty1 Teams durch einen strikt zu befolgenden Anwesenheitsplan im Office.
Sollte es neuerlich Änderungen zu den Schutzmaßnahmen geben, werden wir natürlich unverzüglich reagieren. Wenn du Fragen hast, ruf uns bitte an. Wir freuen uns immer, von dir zu hören und finden auch in dieser besonderen Zeit eine gute und sichere Lösung für dich.