Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten diese, dem Vertragspartner bekannt gegebenen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten bei Vertragsabschlüssen für Unternehmen, nicht jedoch bei Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung als geschlossen.
Copyright
Die von fifty1 bereitgestellten Arbeitsunterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum von fifty1. Eine Vervielfältigung bzw. sonstige, auch firmeninterne Verbreitung und Nutzung des Materials ist an unsere vorherige schriftliche Zustimmung gebunden.
Storno von öffentlichen Veranstaltungen
Eine Stornierung bis 6 Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei. Danach verrechnen wir 50 % bzw. ab 2 Kalenderwochen vor Trainingsbeginn die vollen Kosten.
Haftung
Sollte ein Projekt durch Krankheit der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ausfallen, kann die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten verpflichtet werden. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer haftet – abgesehen von Personenschäden – nur dann, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug der Käuferin oder des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
Gewährleistung/Mängel
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail zulässig).
Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners zu klagen.